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Info - Eckpunkte der
Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer
1. Umstellung aller ab dem 1. Januar 2009 erstmals in den Verkehr kommenden
Personenkraftwagen im Sinne des geltenden Kraftfahrzeugsteuergesetzes auf eine CO2- und
schadstoffbezogene Besteuerung mit folgenden Komponenten:
a. Einführung der nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften für einen Fahrzeugtyp
oder ein Einzelfahrzeug ermittelten CO2-Emissionen statt des Hubraums als steuerliche
Bemessungsgrundlage,
b. Anwendung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs mit einem nicht besteuerten
CO2-Freibetrag von nicht höher als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme
Fahrzeuge begünstigt,
c. Umstellung des pauschalen Ausgleichs des Energiesteuervorteils (vormals
Mineralölsteuer) für Personenkraftwagen mit Dieselmotor von Hubraum- auf CO2-Bezug,
d. Begünstigung besonders schadstoffarmer Personenkraftwagen, die vorzeitig allen
Anforderungen künftiger Abgasnormen entsprechen, durch befristete Steuerbefreiung;
2. Fortführung der bisher hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung für
den am 31. Dezember 2008 vorhandenen Fahrzeugbestand mit folgenden Komponenten:
a. Anhebung der Steuersätze für Personenkraftwagen der Euro-2-, Euro-3- sowie ggf.
der Euro-4-Abgasnorm, angemessen in ihrer Höhe und im Verhältnis zur
emissionsabhängigen Besteuerung der übrigen Fahrzeuge,
b. Beibehaltung der schon heute deutlich höheren Steuersätze für Altfahrzeuge der
Euro-1-Abgasnorm und der Abgasstufe Euro-0;
3. Erhebung der neuen CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer auch für
verbrauchsarme Personenkraftwagen der Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm, die vom 05.12.2007 bis
zum 31. Dezember 2008 erstmals in den Verkehr kommen, wenn diese Besteuerung im Ergebnis
einer so genannten Günstigerrechnung vergleichsweise niedriger ist.
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