Kfz-Steuer: Rote
Kennzeichen
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Die Zuteilung der besonderen
Oldtimer-Kennzeichen und der roten Kennzeichen
zur wiederkehrenden Verwendung (außer für Prüfungsfahrten) unterliegt einer pauschalen
Kfz-Steuer von 46,02 EUR für Krafträder oder 191,73 EUR für übrige Fahrzeuge.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung als
Oldtimer sind in der StVZO geregelt.
Wesentlich für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ist u.a., dass das Fahrzeug
vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde und vornehmlich
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird. Eine Begrenzung
hinsichtlich der Jahresfahrleistung besteht nicht.
Alle Angaben ohne Gewähr
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