Änderung der Besteuerung von Wohnmobilen
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| Neue Steuersätze ab 1. Januar 2006 |
| Durch das 3. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21. Dezember
2006 (BGBl. I 2006 Seite 3344) ist für Wohnmobile ab dem 01. Mai 2005 neben den
Kategorien "Personenkraftwagen" und "andere Fahrzeuge" eine
eigenständige Fahrzeugkategorie mit besonderen Steuersätzen eingeführt worden. Die
steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2 b Kraftfahrzeugsteuergesetz
setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu
gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch,
eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum.
Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten
Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als
auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.
So genannte unechte Wohnmobile (z. B. umgebaute Kleinbusse), die die vorgenannten
Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie Personenkraftwagen besteuert.
Die unter Berücksichtigung der ab 1. Januar 2006 geltenden neuen Steuersätze für
Wohnmobile vorauss. entstehende Kfz-Steuer können Sie mit unserem Berechnungsprogramm
ermitteln.
Für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 ist die Kfz-Steuer für Wohnmobile
(wie bisher) bis 2.800 kg zulässiges Gesamtgewicht nach den für Pkw geltenden Kriterien
zu berechnen; bei Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg
nach den für Nutzfahrzeuge geltenden Kriterien. |
Übersicht über die steuerliche
Einstufung für Wohnmobil
| Schadstoffklasse |
Emissions-Schlüsselnummern |
| |
Wohnmobile bis 2800 kg zul. GG |
Wohnmobile über 2800 kg zul. GG |
| Sonstige |
00
10, 15, 17, 88, 98 |
00, 01, 02, 88, 98 |
| S1 |
11
14, 16, 18
24, 28, 29, 34, 40, 77 |
10
12, 30
32, 40
43, 50
53 |
| S2 |
25
27, 35, 41, 49, 50
52, 71 |
20
22, 33, 44, 54, 60, 61 |
| S3 |
30, 31, 36, 37, 42, 44
48, 67
70, 72 |
34, 45, 55, 70, 71 |
| S4 |
32, 33, 38, 39, 43, 53
66, 73 |
35, 80, 81 |
| S5 |
74 |
83, 84 |
| EEV |
75 |
90, 91 |
Höhe der Kfz-Steuer für
Wohnmobil
Tabelle folgt
Alle Angaben ohne Gewähr
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