Autokennzeichen Deutschland
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Saisonkennzeichen
- Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum wie
den Sommer zulassen.
- Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
- Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
- Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen
Strassenverlehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
- Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und
Abmeldegebühren
- Erhältlich bei der Zulassungsstelle
Rotes Kennzeichen für Händler
- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur
noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
- Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie
ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
- Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern
historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ausgegeben.
- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
- Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme
an Oldtimerveranstaltungen.
- Kostet ca. 192 Euro für PKWs
Oldtimer Kennzeichen
- Das rechts angeordnete "H" für "Historisch".
- Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
- Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
- Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA
Grünes Kennzeichen
- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen,
Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
- Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.
Kurzzeitkennzeichen
- Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für
Privatpersonen.
- Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
- Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und
Prüfungsfahrt befinden.
- Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages
an.
- Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
- Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
- Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige
Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
- Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1
Jahr beantragt werden.
- Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der
Steuer befreit werden.
Quelle ( www.einfach-autos.de)
Alle Angaben ohne Gewähr
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