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Autokennzeichen Deutschland

Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen

  • Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum wie den Sommer zulassen.
  • Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
  • Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
  • Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Strassenverlehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
  • Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühren
  • Erhältlich bei der Zulassungsstelle

Rotes Kennzeichen für Händler
Rotes Kennzeichen für Händler

  • Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
  • Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
Rotes Kennzeichen für Oldtimer

  • Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, ausgegeben.
  • Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
  • Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
  • Kostet ca. 192 Euro für PKWs

Oldtimer Kennzeichen
Oldtimer Kennzeichen

  • Das rechts angeordnete "H" für "Historisch".
  • Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
  • Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
  • Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA

Grünes Kennzeichen
Grünes Kennzeichen für Landwirtschaft

  • Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
  • Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen

  • Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
  • Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
  • Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
  • Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
  • Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen

Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen

  • Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
  • Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
  • Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden.
  • Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.

Quelle ( www.einfach-autos.de)




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