KFZ Steuer berechnen - Reform der Kraftfahrzeugsteuer
Viele Autofahrer in Deutschland fragen sich, wie sie die KFZ Steuer berechnen und wann sie diese bezahlen müssen.
Wenn ein Fahrzeug zugelassen wird, ist dieser damit auch automatisch steuerlich angemeldet. Die Kfz-Steuer wird jedes Jahr zum 20. September für ein Jahr im Voraus von jedem Halter eines Fahrzeugs abgebucht. Die Höhe der zu zahlenden Kfz Steuer wird mit dem Steuerbescheid, den die Autofahrer von dem Hauptzollamt bekommen, festgelegt.
Grundsätzlich gilt bei der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland das Verursacherprinzip. Das bedeutet, Autos, Motorräder, Wohnwagen und Lastkraftwagen nutzen die Straßen in Deutschland ab und belasten gleichzeitig die Umwelt. Deshalb verpflichtet der Staat die Halter von Kraftfahrzeugen durch die Kraftfahrzeugsteuer für die Instandhaltung des Straßennetzes und Maßnahmen zum Umweltschutz zu bezahlen. Somit handelt es sich bei der Kfz Steuer um eine zweckgebundene Steuer, die der Sanierung der Infrastruktur sowie dem Erhalt der Umwelt dient.
Aber wovon hängt nun die Steuerhöhe ab und wie kann man die KFZ Steuer berechnen um sich vor dem Kauf eines neuen Autos vorab zu informieren oder um die, im Steuerbescheid festgelegte Höhe, nachzuvollziehen?
Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da mehrere unterschiedliche Faktoren bei einer komplexen Berechnung berücksichtigt werden müssen um die genaue Höhe der Kfz Steuer zu berechnen.

Kfz Steuer Berechnen - Faktoren der neuen Kfz-Steuer
Wenn Sie sich schnell und unkompliziert einen Überblick verschaffen möchten, können Sie auf der nächsten Seite unseren kostenlosen Kfz-Steuer-Rechner nutzen. Neben dem üblichen Kfz Steuerrechner, wie Sie es oft auf anderen Seiten finden und wo Sie mehrere Daten aus Ihrem Fahrzeugschein eingeben müssen, bieten wir zwei weitere bequeme Möglichkeit zur schnellen und unkomplizierten Ermittlung der Steuerhöhe an. Entweder Sie suchen Ihr Auto einfach Anhand von Marke, Modell und Erstzulassung aus oder Sie geben lediglich die Herstellernummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) aus Ihrem Fahrzeugschein an und wir finden sofort die technischen Informationen Ihres Fahrzeugs und berechnen für Sie die Höhe Ihrer Kfz Steuer.
- Suchen Sie Ihr Fahrzeug aus unserer Datenbank aus
- Geben Sie die HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein an an
- Geben Sie die nötigen Fahrzeugdaten (Hubraum, C02-Ausstoß usw.) direkt aus den Fahrzeugpapieren an
Wenn Sie sich aber im Detail informieren wollen, wie Ihre jährliche Steuer ermittelt wird und welche technische Gegebenheiten Ihres Fahrzeugs diese beeinflussen, finden Sie auf dieser Seite ausführliche Informationen und Berechnungsbeispiele.
Die Höhe der KFZ Steuer berechnen
Mitte 2009 wurde die Berechnung der Kfz Steuer umfangreich reformiert und die Kfz-Steuerverwaltung wurde zum 1. Juli 2014 der Zollbehörde übertragen. Seitdem wird die Kfz Steuer nicht nur allein durch den Hubraum, sondern auch durch die CO2 Emission bestimmt. Dadurch sollen die umweltfreundlicheren und sparsameren Fahrzeuge durch den Staat begünstigt werden.
Welche Regelung ist für mein Auto relevant?!
Neue Kfz Steuer seit Mitte 2009
Die Höhe der neuen Pkw Kfz Steuer ergibt aus zwei einzelnen Steuerteilen: dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß.
Der Hubraum bei Diesel- und Benzinmotoren wird unterschiedlich starkt besteuert. Bei einem Hybridauto gibt es keine Sonderregelungen, bei diesem wird lediglich der entsprechende Verbrennungsmotor besteuert. Besitzt ein Auto alternative Antriebsarten wie Erdgas oder Autogas, werden diese ebenfalls wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge steuerlich behandelt.
Bei den meisten Fahrzeugen, die eine vorgegebene CO2-Ausstoßgrenze überschreiten, wird zusätzlich zu diesem „Sockelbetrag” ein CO2-Steueranteil erhoben. Die Berechnung dieses Anteils ist für alle Kfz identisch und erfolgt unabhängig von Motorenart oder Fahrzeugmodell.

Kfz Steuer Berechnen - so setzt sich der Beitrag zusammen
Pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum (ccm) müssen Halter eines Fahrzeuges je nach Motorart einen unterschiedlich hohen Steuerbetrag abführen.
Motorart | Betrag je 100 ccm |
---|---|
Benziner (Otto) | 2,00 Euro |
Diesel | 9,50 Euro |
Wie bei vielen anderen Steuern besteht bei dem erhobenen CO2-Anteil ein "Freibetrag" der von der Erstzulassung des Fahrzeugs abhängt. Besteuert wird mit zwei Euro pro Gramm CO2-Emission pro Kilometer nur der Anteil der Emissionen, der über diesen Sockelwert hinausgeht. Wenn ein Fahrzeuge nach 2014 neu zugelassen wurde und mehr als 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer in die Luft bläst, wird für dieses Auto die CO2-Steuer fällig.
Der entsprechende Emissionswert des Fahrzeugs nach Herstellerangaben ist in den Fahrzeugpapieren verzeichnet.
Kfz-Erstzulassung | CO2-Freibetrag |
---|---|
Vor 2012 | 120 g/km |
Ab 2012 | 110 g/km |
Ab 2014 (gilt bis 2020) | 95 g/km |
Wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor weniger als 4,1 Liter pro 100 Kilometer oder ein Dieselfahrzeug bis zu 3,6 Liter auf 100 Kilometer verbrauchen, wird keine CO2-Steure fällig und es muss nur der Hubraum-Grundbetrag fällig. Alle anderen Fahrzeuge müssen beide Steuerbestandteile bezahlen.
Alte Kfz Steuerregelung bis 2009
Haben Sie ein Fahrzeug, welches vor dem 5. November 2008 erstmalig zugelassen wurde, gilt für Sie das alte Berechnungsmodell, welches die Kfz Steuer anhand von Antriebsart Ihres Fahrzeugs und der Schadstoffklasse berechnet.
- Antriebsart (Otto-, Diesel)
- Emissionsschlüssel bzw. Emissionsklasse (Euro-Norm)
Anhand von Hersteller-, Fahrzeug- sowie Schadstoffschlüssel wird die Schlüsselnummer für jedes Fahrzeug bestimmt. Diese Schlüsselnummer finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren im Feld 14.1. Bei alten Autos mit der Erstzulassung vor Oktober 2005 ist die Schlüsselnummer unter "Schlüsselnummer zu 1" auffindbar. Alternativ können Sie unseren Kfz-Steuerrechner nutzen um Ihre Nummer herauszufinden.
Durch die letzten beiden Ziffern des Schadstoffschlüssel wird die jeweilige Schadstoffklasse bestimmt. Für welche Schadstoffklasse Ihr jeweiliger Schadstoffschlüssel steht, können Sie am Besten dieser ADAC-Tabelle entnehmen.
Für Pkw beträgt abhängig von der Schadstoffklasse die Kfz Steuer je nach Schadstoffausstoß pro angefangene 100 ccm Hubraum:
Schadstoffklasse | Benzin-, Ottomotor | Diesel |
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Euro 3, D3 und höher | 6,75 Euro | 15,44 Euro |
Euro 2 | 7,36 Euro | 16,05 Euro |
Euro 1 | 15,13 Euro | 27,35 Euro |
Euro 0 (kein Ozonfahrverbot) | 21,07 Euro | 33,29 Euro |
Euro 0 (übrige) | 25,36 Euro | 37,58 Euro |