KFZ Versicherungen vergleichen
Wer seine KFZ Versicherung vergleicht, kann bis zu mehreren hundert Euro im Jahr sparen. Die Unterschiede im Beitrag sind zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot häufig beträchtlich. Auch bei den Leistungen gibt es deutliche Differenzen zwischen den verschiedenen Anbietern. Und selbst bei den günstigen Angeboten besteht häufig noch ein Spielraum, um seinen Versicherungsvertrag zu optimieren und die Prämie für die Versicherung zu senken. Auch auf mittelfristige und langfristige Sicht kann man mit einem Vergleich der Autoversicherung die Beiträge klein halten bzw. sogar reduzieren. Dies gilt besonders dann, wenn einzelne Tarifmerkmale der Versicherung sich ändern.
- Situation auswählen
- Beitrag berechnen und individuell anpassen
- Auf Wunsch direkt online abschließen und eVB-Nummer erhalten
Das Sonderkündigungsrecht und der Wechsel der Kfz Versicherung
Bei einer Autoversicherung unterscheidet man zwei verschiedene Kündigungen, die ordentliche Kündigung und die Sonderkündigung der KFZ Versicherung.
Bei der ordentlichen Kündigung kann zum Ablauf des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat gekündigt werden. In den meisten Fällen läuft das Versicherungsjahr bis zum 31. Dezember, sodass der Stichtag für eine Kündigung des Vertrags der 30. November ist. Spätestens an diesem Tag muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Zu beachten ist, dass immer mehr Versicherer Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. Bei solchen Verträgen beträgt die Laufzeit unabhängig vom Kalenderjahr zwölf Monate, also zum Beispiel vom 1. Mai bis zum 30. April des folgenden Jahres. Die Kündigung müsste dann bis zum 31. März erfolgt sein.
Das Recht zur Sonderkündigung, also zu einer außerordentlichen Kündigung, besteht einerseits bei einer Beitragserhöhung. Als Basis dient dabei der Grundbetrag. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Beitrag beispielsweise durch eine bessere Schadensfreiheitsklasse augenscheinlich sinkt oder gleich bleibt. Eine zweite Möglichkeit der Sonderkündigung besteht in dem Fall, dass es zu einem Schaden kommt, den die Versicherungsgesellschaft reguliert. In dieser Situation haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst das Recht, den Vertrag zu kündigen und damit zu beenden.

zum Ablauf des
Versicherungsjahres

bei einer Beitragserhöhung

nach Inanspruchnahme der Kfz Versicherung
Die Tarifmerkmale in der Kfz Versicherung
Die Höhe des Beitrages in der Auto Versicherung richtet sich nach verschieden Faktoren. Diese werden auch als Tarifmerkmale bezeichnet. In erster Linie handelt es sich dabei um sogenannte harte Tarifmerkmale. Dies sind insbesondere:
- Schadensfreiheitsklasse
- Fahrzeugtyp
- Zulassungsbezirk
Daneben unterscheidet man bei der KFZ Versicherung weitere Tarifmerkmale, die zu den weichen Faktoren gezählt werden. Während die harten Tarifmerkmale vom Versicherungsnehmer nicht beeinflusst werden können, gibt es bei den weichen Merkmalen einen gewissen Spielraum. Über diese Faktoren lässt sich der Versicherungsbeitrag zum Teil erheblich beeinflussen. Nicht selten bis zu einem Prozentsatz von 60 %. Dabei ist es von Vorteil zu wissen, wie sich welche Situation bei der Beitragsbemessung auswirkt. Folgende Tarifmerkmale sind betroffen:
- Schadenfreiheitsrabatt
- Fahrleistung
- Schadenfreiheit
- Leistungsumfang
- Fahrerkreis
Das Alter des Versicherungsnehmers
Auch das Lebensalter des Versicherungsnehmers wirkt sich auf den Beitrag aus. Dabei wird von den Statistiken unter anderem des Gesamtverbandes deutscher Versicherungen ausgegangen, die belegen, dass jüngere und ältere Fahrer häufiger in Unfälle verwickelt sind, weshalb diese mit einem höheren Beitrag rechnen müssen.Die Fahrleistung
Die Fahrleistung bezieht sich immer auf die gefahrenen Kilometer eines Jahres. Je weniger der Versicherte fährt, umso geringer ist das Risiko eines Schadens und umso geringer sein Beitrag.Der Wohnort (PLZ)
Der Wohnort des Versicherungsnehmers wirkt sich ebenfalls auf den Tarifbeitrag aus. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Großstädter mehr zahlen müssen als Versicherungsnehmer, die auf dem Land leben. Auch hier spielt das Risiko eines Schadenfalles eine Rolle. Aber auch innerhalb der Wohnorte gibt es wiederum Unterschiede.Schadenfreiheitsrabatt
Der Rabatt richtet sich nach der Dauer des schadenfreien Fahrens. Je länger ein Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung nicht in Anspruch genommen hat, umso höher ist der Schadenfreiheitsrabatt. Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Vollkaskoversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung.Der Beruf
Der ausgeübte Beruf ist ein wesentliches Tarifmerkmal. Wer beispielsweise im Öffentlichen Dienst arbeitet, wird bei vielen Versicherungsgesellschaften im Beitrag besser gestellt.Der Leistungsumfang
Einen wesentlichen Einfluss auf die Beitragshöhe nimmt Leistungsumfang, der bereits bei der Kfz-Haftpflichtversicherung beginnt. Noch mehr Variationen gibt es bei der Teil- und Vollkaskoversicherung. Darüber hinaus kann der Schutz durch Zusatzbausteine ergänzt werden, die sich wiederum auf die Beitragshöhe auswirken.Der Fahrerkreis
Wer fährt mit dem Fahrzeug? Hier gilt: Je weniger Fahrer es gibt, umso geringer ist der Beitrag.Schadenfreiheit
Das Thema Schadenfreiheit haben wir bereits beim Schadenfreiheitsrabatt angeschnitten. Wichtig ist dabei noch zu wissen, dass es nicht auf den Schadensfall an sich ankommt, sondern ob die Versicherung leisten musste. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer den Schaden selbst reguliert, liegt aus beitragsrechtlicher Sicht weiterhin Schadenfreiheit vor.
Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Kfz Versicherung gliedert sich in zwei Komponenten – Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland zum Führen eines Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben. Die Kaskoversicherung hingegen nicht. Hier unterscheidet man Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Bei der Versicherung Auto sind insgesamt drei Versicherungsvarianten möglich: ausschließlich Haftpflicht, Haftpflicht und Teilkasko oder Haftpflicht und Vollkasko.
Zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland benötigt man den Nachweis einer abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt die Schadensersatzansprüche, die durch das Führen des Fahrzeugs einem Dritten entstehen. Gemeint sind also Schäden, die durch das eigene Fahrzeug bei einem Dritten entstanden sind. Versichert sind sowohl:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung haftet für alle Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Der Gesetzgeber hat Mindestsummen festgelegt. In der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften zwei Haftpflichtvarianten an. Eine mit den Mindestdeckungssummen und eine mit deutlich höheren Deckungssummen. Die Beiträge zwischen den beiden Varianten unterscheiden sich dabei nur geringfügig.
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Sie leistet - wie der Name bereits andeutet, nicht so umfänglich wie die Vollkasko. Die Teil- wie auch die Vollkasko ergänzt die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Ihr Abschluss ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die Teilkaskoversicherung bietet in folgenden Fällen einen Versicherungsschutz:
- Explosion
- Feuer
- Diebstahl
- Glasbruch
- Kabelschäden infolge Kurzschluss
- Schäden durch Marderbiss
- Elementar: Blitz, Hagel, Sturm, Überschwemmung
Einen großen Teil der Schäden, die mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, nehmen die Zusammenstöße mit Wildtieren, Haarwild oder Tieren allgemein in Anspruch.
Auch die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Im Vergleich zur Teilkasko sind dies erheblich mehr Schadensursachen. Die Vollkaskoversicherung schließt eine Teilkaskoversicherung immer mit ein. Rechtlich betrachtet, handelt es sich bei einer Vollkaskoversicherung immer um zwei eigenständige Kaskoversicherungen.
Neben den bereits erwähnten Leistungen der Teilkaskoversicherung, deckt die Vollkasko noch weitere Schadenszenarien ab:
- Beschädigung des Fahrzeugs durch Vandalismus
- selbst verschuldete Unfälle
Die letztere Schadensursache ist die weitaus wichtigste. Sie beinhaltet alle Schäden, unabhängig davon, wo, bei wem und wie sie entstanden sind. Auch ein Verschulden spielt hierbei keine Rolle.
Sinnvolle Zusatzbausteine
Mit Zusatzbausteinen kann man seine Versicherung für das Auto ergänzen und den Versicherungsschutz verbessern. Nicht alle davon kommen für jeden Versicherungsnehmer in Frage. Um eine günstige Autoversicherung zu ermitteln, sollten auch die Zusatzbausteine in dem Kfz Versicherungsvergleich berücksichtigt werden.
Der Schutzbrief

Der Schutzbrief bietet dem Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Service im Falle einer Panne, eines Unfalls oder bei einem Diebstahl des Autos. Der Leistungsumfang des Schutzbriefs hängt dabei entscheidet von dem gewählten Tarif ab. In der Regel beinhaltet er eine Pannenhilfe, das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Werkstatt und ein Ersatzfahrzeug.
Der Rabattschutz

Die Kehrseite des Schadenfreiheitsrabattes ist das Höherstufen bei einem Schaden. Dabei kann man - je nach Versicherungsgesellschaft - um mehrere Schadenfreiheitsklassen höhergestuft werden, wenn die Versicherung einen Schaden regulieren muss. Der Rabattschutz bewahrt den Versicherungsnehmer zwar nicht vor einer Höherstufung, wohl aber vor den finanziellen Folgen einer solchen. Er gilt meist nur für einen Schaden je Versicherungsjahr.
Die Mallorca-Police

Bei dieser Zusatzleistung mit dem sonderbaren Namen handelt es sich um einen Service, der bei der Nutzung von Mietwagen in Betracht kommt. Die sogenannte Mallorca-Police erhöht die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht für einen Mietwagen im Ausland auf die Summe, die in Deutschland üblich ist.
Versicherungsvergleich Kfz für den Zweitwagen
Nicht selten existieren in einem Haushalt zwei oder mehrere Kfz. Mit der richtigen Wahl der Kfz Versicherung können Sie viel Geld bei der Prämie sparen. Ohne besondere Konditionen landen Sie mit dem Zweitwagen oft bei der Schadenfreiheitsklasse 1/2 und damit bei einer sehr hohen Versicherungsprämie.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten für den Zweitwagen häufig die gleiche Einstufung wie für den Erstwagen an. Andere Versicherungen offerieren eine verbesserte Zweitwagenregelung, die zu einer Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse vier oder zwei führt. Es lohnt sich also, die Kfz Versicherung berechnen zu lassen, bevor man einen Vertrag darüber abschließt.

Solche Möglichkeiten bieten einige Direktversicherungen wie Bavaria Direkt oder Direct Line an. Dabei spielt es sogar keine Rolle, ob der Erstwagen auch bei dieser Versicherungsgesellschaft versichert ist. Oft kommt man dabei aber nicht ganz auf die Konditionen wie bei einer Police als Erstversicherung. Häufig werden andere Berechnungen zugrunde gelegt.

Die Regel für den Zweitwagen ist die verbesserte Zweiwagenregel. Dabei wird das zweite Fahrzeug des Versicherungsnehmers in die Schadensfreiheitsklasse 2 oder soagr 4 eingestuft. Aber Achtung: Nicht jede Versicherung ordnet einer Schadenfreiheitsklasse die gleichen Prozente zu. Es lohnt sich demnach, sich genau bei der Versicherung zu erkundigen oder verschiedene Versicherungen zu vergleichen.